Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Sinus GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Sinus GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 8 – 10, 22941 Bargteheide („Sinus“ oder „wir“/„uns“) mit unseren Kunden („Käufer"/ „Sie“). Die AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware"). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der Ihnen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge zwischen Ihnen und uns, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn Sie bei einer Bestellung auf Ihre AGB verweisen und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), müssen Sie schriftlich abgeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Webseite dient allein der Information. Die Produktbeschreibungen, Preisangaben und sonstige technischen Dokumentationen auf unserer Webseite sind unverbindlich und lediglich die Aufforderung, mit uns in Kontakt zu treten. Dort an uns übermittelte Anfragen zur Lieferung bestimmter Produkte sind bloße Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots.

2.2 Wir werden auf eine solche Aufforderung nach freiem Ermessen in Textform (E-Mail) Angebote an Sie senden.  Diese Angebote, einschließlich der Übersendung von Katalogen, technischen Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen oder vergleichbare OEM-Produkte), sonstiger Produktbeschreibungen oder Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.

2.3 Nach Erhalt des vorstehend beschriebenen Angebots können Sie eine Bestellung gemäß unserem Angebot auslösen – ebenfalls in Textform. Sie bleiben für 30 Werktage an Ihr Angebot gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, die entweder in Textform (E-Mail) oder stillschweigend durch Auslieferung der Ware an Sie erklärt werden kann.

3. Lieferfrist und Lieferverzug

3.1 Die voraussichtliche Lieferfrist geben wir in unserer Auftragsbestätigung an. Sie berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und dient nur informatorischen Zwecken, soweit wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.  Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; haben Sie bereits eine Gegenleistung erbracht, werden wir sie unverzüglich erstatten.  Die Leistung ist beispielsweise nicht verfügbar, wenn wir nicht rechtzeitig durch unseren Zulieferer beliefert werden, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, oder bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt.

3.3 In Verzug geraten wir nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so können Sie pauschalierten Ersatz Ihres Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware(n). Die Pauschale reduziert sich, wenn wir den Nachweis führen können, dass Ihnen gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

3.4 Ihre Rechte gem. Ziffer 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1 Wir liefern die Ware ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.  Sofern Sie es wünschen, versenden wir die Ware auf Ihre Kosten an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf Sie über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über.

4.3 Nehmen Sie die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab (Annahmeverzug), versäumen Sie eine Mitwirkungshandlung oder verursachen Sie eine Verzögerung unserer Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. — mangels einer Lieferfrist — mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

4.4 Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Der Kaufpreis ist fällig und von Ihnen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.3 Wenn Sie nicht innerhalb der vorstehenden Zahlungsfrist zahlen, kommen Sie in Verzug. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit 9%-Punkten p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

5.4 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur insoweit zu, als Ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und — gegebenenfalls nach Fristsetzung — zum Rucktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen Sie vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Sie oder ein Dritter gegen Sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen/stellt oder Zugriffe Drifter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

6.3 Wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, insbesondere fällige Kaufpreise nicht bezahlen, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rucktritt vorzubehalten.

6.4 Sie dürfen bis auf Widerruf gemäß Buchstaben (c) unten die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern und/oder verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a)   Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Drifter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b)   Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte treten Sie schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ihre in Abs. 2 genannten Pflichten gelten auch für die abgetretenen Forderungen.

(c)   Sie bleiben neben uns zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange Sie uns gegenüber Ihrer Zahlungsverpflichtung erfüllen, Ihre Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 6.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilen, alle zum Einzug erforderlichen Informationen erteilen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offenlegen. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Ihre Befugnis zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d)   Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Gewährleistung

7.1 Bei Sach- und Rechtsmangeln, insbesondere Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installationsanleitungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben Ihre Rechte aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere seitens des Herstellers.

7.2 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die Sie bei Vertragsschluss kennen oder grob fahrlässig nicht kennen (§ 442 BGB).  Weiterhin setzen Ihre Gewährleistungsansprüche voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377. 381 HGB) nachgekommen sind. Baustoffe und andere zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmte Waren haben Sie in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung angemessen zu untersuchen.

7.3 Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so haben Sie ihn uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen Sie innerhalb von zwei [2] Arbeitstagen ab Lieferung anzeigen.  Für bei der Untersuchung erkennbare Mängel gilt dieselbe Frist ab Beendigung der Untersuchung, für bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel ab Entdeckung.  Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall haben Sie insbesondere keine Ansprüche auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten.

7.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Reparatur (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Sofern die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für Sie im Einzelfall unzumutbar ist, können Sie diese ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.5 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlen. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.6 Sie sind verpflichtet, uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. lm Falle der Ersatzlieferung müssen Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgeben, wenn wir das verlangen; Sie hingegen können nicht verlangen, dass wir die mangelhafte Sache zurücknehmen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren.

7.7 In dringenden Fallen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, dürfen Sie den Mangel selbst beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Die Kosten der Selbstvornahme tragen wir nicht, wenn wir berechtigt sind, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7.8 Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, können Sie nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8.Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Unsere Haftung ist begrenzt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens. Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftschancen, Reputationsschäden und andere mittelbare Schäden müssen wir nicht ersetzen.

8.3 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn wir mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt haben oder soweit das Gesetz entgegenstehende zwingende Haftungsregeln enthält. Sie gilt ferner nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

8.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.5 Die sich aus Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung dieser Personen.

9.Verjährung

9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

9.2 Die vorstehende Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für Ihre vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel der Ware beruhen.  Das gilt nicht, wenn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195,199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Ebenfalls gilt dies nicht für Ihre Schadensersatzansprüche gem. Ziffern 8.3 und 8.4, die nach den gesetzlichen Bestimmungen verjähren.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Bargteheide. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Bargteheide, den 1. August 2025